Aufgabenstellung
Für die zahlreichen Fahrgeschäfte eines Freizeitparks sollte eine Videoüberwachung
realisiert werden, die – nach Abstimmung mit dem Betriebsrat - folgende Kriterien erfüllte:
- Jedes Fahrgeschäft sollte als sog. "Insellösung" betrieben werden.
- Am Einstieg / Ausstieg sollen ausgewählte, für den Betrieb sicherheitsrelevante Kameras, für das Personal einsichtig, auf einem Monitor dargestellt werden.
- Die Aufzeichnung darf nur innerhalb eines speziellen Zeitraums erfolgen, der tageweise unterschiedlich sein kann.
- Der Zugriff auf die Aufzeichnungen darf nur durch Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam erfolgen.
- Bestehende Kameras und Verkabelung sollte nach Möglichkeit verwendet werden.
- Livedarstellung, Aufzeichnung und Wiedergabe sollte in HD-Qualität erfolgen.
Realisation
Da es sich bei der bestehenden Videoüberwachung um ein analoges System handelte, erfolgte
die Umsetzung durch ein analoges HD-System. Hier wird das Kamerasignal mit einer Auflösung
von 1920 x 1080 über das herkömmliche Videokabel übertragen, wobei eine verlustfreie
Übertragung auf dem BNC-Kabel bis 500m möglich ist.
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Fahrgeschäftes wurden, je nach Anzahl der eingesetzten
Kameras, einer oder mehrere 4-Kanal Rekorder in einem separaten 19 Zoll Schrank
untergebracht.
Die sicherheitsrelevanten Kameras wurden auf einen Rekorder gelegt. Von diesem Rekorder aus
wurde das HD-Livebild auf einen, am Einstieg / Ausstieg wetterfest montierten, Monitor
gelegt. Für die Übertragung des HDMI-Signals wurden HDMI-Extender eingesetzt, die eine
verlustfreie Übertragung von bis zu 100m über ein CAT7-Kabel ermöglichen.
Zusätzlich steht in jedem Betriebsgebäude ein Monitor zur Verfügung, der jedoch erst bei
Sichtung von Aufzeichnungen mit dem jeweiligen Rekorder verbunden werden darf. Um die
Livedarstellung von sicherheitsrelevanten Kameras nicht zu unterbrechen, muss bei der
Sichtung der Monitor an einem zusätzlichen Monitorausgang des Rekorders angeschlossen werden
können. Hierzu wird der zusätzliche VGA-Ausgang am Rekorder verwendet.
Da jeder Rekorder über einen Aufzeichnungszeitplan verfügt, wurden für die Öffnungszeiten an
Wochentagen und die erweiterten Öffnungszeiten an Wochenenden die Aufzeichnungszeiträume im
Aufzeichnungszeitplan voreingestellt. Für spezielle Öffnungszeiten an Feiertagen wurden
diese im Urlaubs-Aufzeichnungszeitplan festgehalten.
Jeder Rekorder wurde mit einem, nur dem Errichter vollständig bekannten, Kennwort geschützt.
Die erste Hälfte des Kennworts wurde bei der Übergabe der Anlage der Geschäftsführung, die
zweite Hälfte dem Betriebsrat in einem geschlossenen Umschlag überreicht. Im Falle einer
Sichtung von Aufzeichnungen ist ein Zugriff also erst nach Eingabe beider Kennwortteile
möglich.